+++ „bz:weekly – VWD bei Verzögerung Reha durch Kostenträger +++ „bz:weekly – Nachweis ICD E88.3 (Tumorlysesyndrom) bei Laborveränderung um mehr als 25 % +++ „bz:weekly – OPS 8-98h: Maßstab Individualität des Behandlungsplans +++ „bz:weekly – VWD bei multimorbiden Patienten mit Incompliance und therapieassoziierten Komplikationen +++
Erlösmanagement und Forderungsdurchsetzung

Erlösmanagement und Forderungsdurchsetzung

Berechtigte Vergütungsansprüche von Krankenhäusern werden regelmäßig von Kostenträgern bestritten. Zugleich hat das Erlösmanagement durch die Regelungen der PrüfvV, Prüfquoten, Fälligkeitsschranken, zusätzliche Informationspflichten und Präklusionsregelungen ein erhebliches Maß an rechtlicher Komplexität erreicht.

Im vorgerichtlichen Erlösmanagement unterstützen wir Krankenhäuser bei Zahlungsverweigerungen, der rechtlichen Einordnung von Beanstandungen der Kostenträger, MD-Prüfungen sowie der strategischen Vorbereitung und Begleitung von Erörterungsverfahren. Ziel ist eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Steuerung des Einzelfalls von Beginn an.

In Fällen unklarer Zuständigkeiten klären wir, ob und welcher Kostenträger zur Zahlung verpflichtet ist. Offene Forderungen gegen gesetzliche und private Krankenversicherungen, Unfallversicherung, Sozialleistungsträger und selbstzahlender Patientinnen und Patienten setzen wir für sie außergerichtlich und gerichtlich durch.

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