Erlösmanagement und Forderungsdurchsetzung
Berechtigte Vergütungsansprüche von Krankenhäusern werden
regelmäßig von Kostenträgern bestritten. Zugleich hat das
Erlösmanagement durch die Regelungen der PrüfvV, Prüfquoten,
Fälligkeitsschranken, zusätzliche Informationspflichten und
Präklusionsregelungen ein erhebliches Maß an rechtlicher
Komplexität erreicht.
Im vorgerichtlichen Erlösmanagement unterstützen wir Krankenhäuser
bei Zahlungsverweigerungen, der rechtlichen Einordnung von
Beanstandungen der Kostenträger, MD-Prüfungen sowie der
strategischen Vorbereitung und Begleitung von
Erörterungsverfahren. Ziel ist eine rechtlich fundierte und
wirtschaftlich sinnvolle Steuerung des Einzelfalls von Beginn an.
In Fällen unklarer Zuständigkeiten klären wir, ob und welcher
Kostenträger zur Zahlung verpflichtet ist. Offene Forderungen
gegen gesetzliche und private Krankenversicherungen,
Unfallversicherung, Sozialleistungsträger und selbstzahlender
Patientinnen und Patienten setzen wir für sie außergerichtlich und
gerichtlich durch.