+++ „bz:weekly – Einwand Rechnungskorrekturverbot § 17c Abs. 2a KHG nach Hinweis auf offensichtliche Unrichtigkeit +++ „bz:weekly – Rückweisung begründetes Bestreiten als unzureichend mit anschließender Verrechnung +++ „bz:weekly – Präklusion nach § 17c Abs. 2b S. 4 KHG mit Bestreiten Eingangsdatum mikrobiologischer Befund +++ „bz:weekly – Einwand Verjährung nach Konsens im Erörterungsverfahren und Rechnungskorrektur +++ „bz:weekly – Nichtzahlung mit Einwand fehlende Zuweisung LG 12.1 bei Kodierung OPS 5-38a.c0 im Rahmen eines herzchirurgischen Eingriffs +++ „bz:weekly – Präklusion nach § 8 PrüfvV bei Wechsel Einwand präoperative in postoperative Verweildauer +++ „bz:weekly – Kodierung ICD C79.3 als Hauptdiagnose (HD) bei Diagnostik Tumorerkrankung und nicht abgeschlossener Behandlung +++
Erlösmanagement und Forderungsdurchsetzung

Erlösmanagement und Forderungsdurchsetzung

Berechtigte Vergütungsansprüche von Krankenhäusern werden regelmäßig von Kostenträgern bestritten. Zugleich hat das Erlösmanagement durch die Regelungen der PrüfvV, Prüfquoten, Fälligkeitsschranken, zusätzliche Informationspflichten und Präklusionsregelungen ein erhebliches Maß an rechtlicher Komplexität erreicht.

Im vorgerichtlichen Erlösmanagement unterstützen wir Krankenhäuser bei Zahlungsverweigerungen, der rechtlichen Einordnung von Beanstandungen der Kostenträger, MD-Prüfungen sowie der strategischen Vorbereitung und Begleitung von Erörterungsverfahren. Ziel ist eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Steuerung des Einzelfalls von Beginn an.

In Fällen unklarer Zuständigkeiten klären wir, ob und welcher Kostenträger zur Zahlung verpflichtet ist. Offene Forderungen gegen gesetzliche und private Krankenversicherungen, Unfallversicherung, Sozialleistungsträger und selbstzahlender Patientinnen und Patienten setzen wir für sie außergerichtlich und gerichtlich durch.

Weitere Kompetenzen