+++ „bz:weekly – Einwand Rechnungskorrekturverbot § 17c Abs. 2a KHG nach Hinweis auf offensichtliche Unrichtigkeit +++ „bz:weekly – Rückweisung begründetes Bestreiten als unzureichend mit anschließender Verrechnung +++ „bz:weekly – Präklusion nach § 17c Abs. 2b S. 4 KHG mit Bestreiten Eingangsdatum mikrobiologischer Befund +++ „bz:weekly – Einwand Verjährung nach Konsens im Erörterungsverfahren und Rechnungskorrektur +++ „bz:weekly – Nichtzahlung mit Einwand fehlende Zuweisung LG 12.1 bei Kodierung OPS 5-38a.c0 im Rahmen eines herzchirurgischen Eingriffs +++ „bz:weekly – Präklusion nach § 8 PrüfvV bei Wechsel Einwand präoperative in postoperative Verweildauer +++ „bz:weekly – Kodierung ICD C79.3 als Hauptdiagnose (HD) bei Diagnostik Tumorerkrankung und nicht abgeschlossener Behandlung +++
WEITERES

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Apothekenrecht

Apotheken agieren in einem stark regulierten Umfeld. Berufs-, sozial- und arzneimittelrechtliche Vorgaben prägen den laufenden Betrieb und unterliegen fortlaufenden Änderungen. Wir unterstützen bei regulatorischen Fragestellungen, Vergütungsfragen und aufsichtsrechtlichen Verfahren und entwickeln Lösungen, die rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar sind.

Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrechtliche Auseinandersetzungen erfordern die rechtliche und medizinische Aufarbeitung komplexer Behandlungsgeschehen. Die rechtliche Bewertung setzt die Rekonstruktion des Behandlungsverlaufs sowie die Einordnung medizinischer Fachfragen unter Berücksichtigung der maßgeblichen Behandlungsstandards voraus. Wir unterstützen bei der Analyse und Aufarbeitung des Behandlungsgeschehens und vertreten Krankenhäuser sowie Leistungserbringer vor Gutachterkommissionen, in außergerichtlichen Verfahren und vor den Zivilgerichten.
 

Berufsrecht und Berufsausübung

Berufsrechtliche Vorgaben prägen die Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten in zahlreichen Bereichen. Kooperationen zwischen Krankenhäusern, Leistungserbringern und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens erfordern eine sorgfältige rechtliche Gestaltung. Wir beraten zu berufsrechtlichen Fragestellungen, entwickeln rechtssichere Strukturen und begleiten Verfahren gegenüber Kammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Behörden.

Interessensvertretung im Gesundheitswesen

Organisationen des Gesundheitswesens übernehmen wichtige Aufgaben an der Schnittstelle von Versorgung, Selbstverwaltung, Wissenschaft und Gesundheitspolitik. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben setzt tragfähige rechtliche Strukturen und eine verlässliche rechtliche Begleitung voraus. Wir beraten Verbände, Praxisnetze und andere Organisationen des Gesundheitswesens bei Gründung, Organisation und laufender Tätigkeit.

Weitere Kompetenzen